externer Effekt

externer Effekt
1. Begriff/Merkmale: Auswirkung einer wirtschaftlichen Aktivität, die nicht dem Urheber zugerechnet wird. Zwischen dem Verursacher und dem Betroffenen des e.E. besteht eine nicht über den Preis- bzw. Marktmechanismus vermittelte Beziehung. Steigt (sinkt) der Nutzen des Betroffenen mit dem Niveau des e.E., so handelt es sich um einen positiven (negativen) e.E.
- Positive und negative e.E. entstehen durch die Diskrepanz zwischen privaten und sozialen Kosten bzw. Erträgen. Private Kosten stellen diejenigen Kosten dar, die bei der Produktion und Konsumtion der Unternehmen und Haushalte in die private Wirtschaftsrechung eingehen. Soziale Kosten entstehen der Volkswirtschaft insgesamt. Gehen von einem Gut ausschließlich e.E. aus, so handelt es sich um ein  öffentliches Gut.
- 2. Bedeutung für die ökonomische Theorie: Liegen e.E. vor, so führt dies zu einer Fehlallokation der Ressourcen im Marktsystem ( Marktversagen). Die Ableitung des  Wohlfahrtsoptimums ist problematisch; das Marktgleichgewicht ist nicht pareto-optimal. I.Allg. wird eine Aktivität, die mit negativen (positiven) e.E. verbunden ist, aus volkswirtschaftlicher Sicht auf einem zu hohen (niedrigen) Niveau ausgeübt. Im Fall externer Kosten liegt dies daran, dass der Urheber bei seiner Optimierung nur einen Teil der insgesamt von der Aktivität verursachten Kosten in sein privatwirtschaftliches Entscheidungskalkül einbezieht und mit den Nutzen der Aktivität vergleicht.
- Vgl. auch  Internalisierung externer Effekte.

Lexikon der Economics. 2013.

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